Die Abrechnung der Betriebskosten mit Ihrem Mieter stellt oft eine Herausforderung da.
Wir übernehmen diese Arbeit für Sie.Ob einmalig oder jährlich wiederkerhrend.
Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnung
Wir übernehmen die Arbeit für Sie
Betriebskostenabrechnung
Fristen für die Abrechnung, wie lange haben Sie noch Zeit?
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.
Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember endet die Frist damit am 31. Dezember des Folgejahres.
Denken Sie rechtzeitig an die Erstellung oder Beauftragung.
Betriebskostenabrechnung
Die jährliche Pflichtaufgabe für Sie als Eigentümer und Vermieter
Die Betriebskostenabrechnung gehört zu den gesetzlichen Pflichten jedes Vermieters – und ist gleichzeitig eine der zeitaufwendigsten und fehleranfälligsten Aufgaben.
Fristen, Umlagemaßstäbe, umlagefähige Kosten, Vorauszahlungsanpassungen: Wer hier einen Fehler macht, riskiert Nachforderungen oder verliert seinen Anspruch ganz.
Unser Service richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie selbst verwalten und als direkter Ansprechpartner für ihre Mieter fungieren – ebenso wie an alle, die als Vermieter neu starten und von Anfang an auf der sicheren Seite sein möchten.
Und natürlich auch an alle, die schlicht keine Zeit oder Lust haben, sich jährlich durch Zahlen, Belege und Abrechnungsvorschriften zu arbeiten.
Wir bieten diesen Service sowohl als einmalige Leistung wie auch als jährlich wiederkehrenden Service an. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Liste der benötigten Unterlagen. Diese stellen Sie uns bereit – im Original, als Kopie oder digital. Wir prüfen die Vollständigkeit, und erstellen anschließend eine gesetzeskonforme, transparente und gut verständliche Abrechnung.
Auf Wunsch digitalisieren wir Ihre Unterlagen, damit Sie zukünftig alles griffbereit und geordnet digital zur Hand haben.
In Zusammenarbeit mit unseren regionalen Partnern können wir auch großformatige Grundrisse und Dokumente scannen und digital verfügbar machen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen und erstellen auf Wunsch das entsprechende Anpassungsschreiben direkt zusammen mit der Abrechnung.
Die fertige Abrechnung, inklusive eines eventuellen Anpassungsschreibens zur Vorauszahlung, versenden wir gerne direkt an Ihre Mieter, oder wir übergeben sie versandfertig an Sie. Ganz so, wie es für Sie am besten passt.
Dieser Service richtet sich sowohl an Kleinvermieter mit einer oder mehreren vermieteten Einheiten, ob Haus, Häuser oder Wohnungen, als auch an Eigentümer einer vermieteten Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Ihre Abrechnung aus professioneller Hand
Flexibel nutzbar Einmalig wenn Sie Hilfe brauchen, oder jährlich wiederkehrend damit Sie diese Aufgabe dauerhaft von der Liste haben. Ganz ohne laufenden Verwaltungsvertrag. Sie bleiben Herr der Lage Wir übernehmen die Abrechnung – nicht Ihre Immobilie. Sie bleiben direkter Ansprechpartner für Ihre Mieter und behalten die volle Kontrolle über Ihr Objekt.
Kein Aufwand für Sie • Sie stellen die Unterlagen bereit, wir kümmern uns um den Rest. Kein Rechnen, kein Formulieren, keine Beschäftigung mit Vorschriften. Einfach abgeben, den Rest erledigen wir.
Sie behalten die Kontrolle • Wir erstellen die Betriebskostenabrechnung, Sie bleiben Ansprechpartner für Ihre Mieter und entscheiden weiterhin selbst über Ihr Objekt. Ohne Abo und ohne langfristige Vertragsbindung.
Verständlich und nachvollziehbar • Eine klare Abrechnung schafft Vertrauen und reduziert Rückfragen. Wir bereiten die Kosten übersichtlich auf, damit Ihre Mieter die Abrechnung leicht nachvollziehen können.
Fachgerecht erstellt • Wir arbeiten nach den Vorgaben der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Persönliche Unterstützung • Auf Wunsch unterstützen wir auch bei Rückfragen zur Abrechnung und ermöglichen die Einsicht in die Belege.
Klare Kosten • Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie zu einem festen Preis. Keine laufenden Verwaltungsgebühren und keine versteckten Zusatzkosten.

